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Nicht alle Menschen stehen in einem Beziehungsnetz, welches ihnen in einer Schwächesituation die Befriedigung der sozialen und materiellen Grundbedürfnisse gewährleistet. Wenn dieses Netz aus Familie, Arbeitsplatz und Bekanntenkreis die betroffene Person nicht ausreichend zu unterstützen vermag, können Fachpersonen und Fachstellen beigezogen werden. Es sind dies zum Beispiel die Arbeitslosenhilfe, die Sozialhilfe, die Psychiatrie oder private Fachdienste wie eine Erziehungsberatungs- oder eine Schuldensanierungsstelle. Erscheint auch unter Beizug solcher Stellen nicht gesichert, dass der betroffenen Person angemessen geholfen wird, kann die Vormundschaftsbehörde kontaktiert werden. Diese klärt die aktuellen Lebensumstände ab. Bei Bedarf entscheidet sie - unter Einbezug der Betroffenen - Massnahmen, die das fehlende Netz kompensieren. Mit der Führung dieser Massnahmen werden Fachpersonen der VB oder externe Mandatsträger beauftragt. Mit der vorliegenden Website können Sie sich durch Anklicken der Rubriken ein Bild über die Vormundschaftsbehörde des Kantons Basel-Stadt und das Vormundschaftswesen generell machen. Benutzen Sie die Rubrik Stichwortverzeichnis, wenn Sie nach Informationen zu bestimmten vormundschaftlichen Begriffen suchen. Fühlen Sie sich in einem der folgenden Sätze in Ihrem konkreten Anliegen angesprochen, finden sie durch Anklicken die gewünschten Informationen:
- Sie sind von einer Notlage im oben genannten Sinne betroffen und benötigen Unterstützung und Informationen.
- Sie haben Angehörige oder Bekannte, die Hilfe benötigen, und möchten sich orientieren oder die Notlage melden.
- Sie suchen als Fachpartner oder Fachpartnerin Informationen zur Vormundschaftsbehörde.
- Als Person, die ein vormundschaftliches Mandat trägt, benötigen Sie eine spezifische Information.
- Sie sind am Vormundschaftswesen im Allgemeinen interessiert.
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